Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 2-12 O 394/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54585
LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 2-12 O 394/11 (https://dejure.org/2012,54585)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.11.2012 - 2-12 O 394/11 (https://dejure.org/2012,54585)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. November 2012 - 2-12 O 394/11 (https://dejure.org/2012,54585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,54585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    48 Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, kommt im Schadenersatzprozess des Anlegers nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 15.7.2010 (Az. III ZR 336/08 zum Medienfonds) und vom 31.5.2010 (Az. II ZR 30/09 zur Immobilienfonds-KG) ohnehin grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.

    Solche Umstände sind hier unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. II ZR 30/09, aufgestellten Grundsätze jedoch nicht erkennbar und auch nicht von der insoweit darlegungsbelasteten Beklagten vorgetragen.

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Eine Mehrforderung steht dem Verzugseintritt nicht entgegen, wenn der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Betrag beschränkten Forderung nicht geleistet hätte (BGH NJW 2001, 822, 825).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Vielmehr ist es in Fällen wie dem vorliegenden ausreichend, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Übertragung der Rechte aus der Beteiligung anbietet (BGH NJW-RR 2010, 1295; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.10.2011, Az.: 23 U 42/10).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 124/09

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn der Aufklärungspflichtige von der Chancenlosigkeit einer Kapitalanlage positive Kenntnis hatte und dies verschwieg (BGH WM 2010, 2256).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Dies gilt auch, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist, da die in diesem Zusammenhang möglichen Schwierigkeiten in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen den geschädigten Klägers fallen (BGH, Beschluss vom 28.11.2007, Az.: III ZR 214/06).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 23 U 42/10

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Vielmehr ist es in Fällen wie dem vorliegenden ausreichend, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Übertragung der Rechte aus der Beteiligung anbietet (BGH NJW-RR 2010, 1295; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.10.2011, Az.: 23 U 42/10).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Bei reinen Vermögensschäden erfordert die Zulässigkeit der Feststellungsklage eine Wahrscheinlichkeit des auf die Verletzungshandlung zurückführenden Schadenseintritts (BGH NJW 2006, 830 u.a.).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    34 Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrags beraten zu werden bzw. zu beraten, so liegt darin ein Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrags, welches stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen wird (BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, WM 1993, 1455).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Zwischen der Bank und ihrem Kunden kommt daher konkludent ein Beratungsvertrag zustande, wenn - gleichgültig ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich durch die Bank eine fachmännische Bewertung und Empfehlung vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 13.01.2004, Az. XI ZR 355/02, WM 2004, 422).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Eine solche kommt nicht in Frage, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Kläger die Anlage dennoch gezeichnet hätte (BGH NJW 2012, 2427).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 100/06

    Haftung des Vermittlers von Fondsanteilen wegen unrichtiger Angaben über deren

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches

  • BGH, 23.07.2009 - III ZR 323/07

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13

    Kosten des Güteverfahrens als Kosten der notwendigen und zweckmäßigen

    Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-12 O 394/11, wird zurückgewiesen.

    Das am 30.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-12 O 394/11, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    das angefochtene Urteil des LG Frankfurt am Main vom 30.11.2012, Az. 2/12 O 394/11, teilweise abzuändern und die Berufungsbeklagte zu verurteilen, dem Berufungskläger über den landgerichtlichen Tenor hinaus: 1. Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag in Höhe von EUR 26.250,00 vom 03.12.2002 bis zum 29.12.2006, 2. Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag in Höhe von EUR 26.071,18 für den Zeitraum vom 30.12.2006 bis zum 31.12.2009, 3. Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag in Höhe von EUR 2.546,18 für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.01.2011 sowie 4. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus dem in Ziffer I.1.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht